AGB's

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der FEMI GbR (nachfolgend „Anbieterin") und der Kundin über die Inanspruchnahme von Coaching-Leistungen und die Teilnahme am ErfolgReichFrau Programm. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Begleitung der Kundin im Rahmen des ErfolgReichFrau Programms auf Basis der FEMI Methode. Die FEMI Methode umfasst die Begleitung der Kundin zu ihrem individuellen Erfolgsplan mit den Themen Klarheit, weiblicher Erfolg, Selbstbewusstsein im Mama-Alltag, Berufung & Zielklarheit, finanzielle Unabhängigkeit und die Erstellung eines individuellen Erfolgsplans.

Die Leistungen der Anbieterin bestehen in der Beratung und Begatung der Kundin. Die Mitwirkungspflicht der Kundin ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Zusammenarbeit. Die Anbieterin schuldet keine Erfolgsgarantie.

§ 3 Vertragsschluss und Erstgespräch

Vor Beginn der Zusammenarbeit findet ein unverbindliches Erstgespräch statt, in dem geklärt wird, ob das Programm zur Kundin passt. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme am ErfolgReichFrau Programm kommt erst nach dem Erstgespräch durch eine ausdrückliche Buchung der Kundin und deren Annahme durch die Anbieterin zustande.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot. Die Höhe der Vergütung wird im Erstgespräch besprochen und im Anschluss individuell vereinbart. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§ 5 Rücktritt und Stornierung

Ein Termin für das Erstgespräch kann jederzeit kostenlos storniert oder verschoben werden. Sollte die Kundin einen vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vor dem Termin) nicht wahrnehmen, behält sich die Anbieterin vor, den Termin zu berechnen, sofern ein Vertrag bereits geschlossen wurde.

Bei bereits gebuchten Programmen gelten die individuell vereinbarten Stornobedingungen.

§ 6 Mitwirkungspflicht der Kundin

Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung der Kundin ab. Die Kundin verpflichtet sich, die vereinbarten Übungen und Inhalte eigenverantwortlich umzusetzen und die vereinbarten Termine wahrzunehmen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für den Eintritt bestimmter Ergebnisse.

§ 7 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 8 Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Anbieterin haftet nicht für Folgen, die aus einer nicht ordnungsgemäßen oder unvollständigen Mitwirkung der Kundin resultieren.

§ 9 Schutzrechte und Urheberrecht

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Unterlagen, Inhalte, Übungen und Materialien der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Die Kundin verpflichtet sich, diese Unterlagen ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Freiberg.